WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN

Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag (der „Lizenzvertrag“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder juristische Person – nachfolgend „Sie“ oder „Ihre“ genannt) und DxO Labs für die in der Rechnung aufgeführte und auf Ihrem Rechner installierte Software („die Software“). Falls Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren. Indem Sie die Software nutzen, stimmen Sie der Software und diesem Lizenzvertrag zu. Dieser Lizenzvertrag tritt am Tag der ersten Installation der Software in Kraft. Durch die erste Nutzung der Software erklären Sie sich einverstanden, dass DxO Labs oder der Eigentümer jeglicher der in der Software enthaltenen Drittsoftware ermächtigt werden, die Einhaltung der in diesem Lizenzvertrag formulierten Bedingungen gegen Sie durchzusetzen.

1       DEFINITIONEN

Mit „Lizenzvertrag“ sind dieser Vertrag und gegebenenfalls die Rechnung für den Softwarekauf gemeint.

Mit „Schäden“ sind jegliche Verluste, Beschädigungen, Kosten (einschließlich zumutbarer Rechtsanwaltskosten) oder Haftpflichten gemeint.

Mit „Lieferdatum“ ist der Tag gemeint, an dem die Software von Ihnen heruntergeladen wird, oder das in der Rechnung genannte Datum.

„Arbeitsplatz“ bezieht sich auf die Computeranlage sowie das System, auf welchem die Software betrieben wird, welche in den Informationshinweisen auf der Softwareverpackung oder auf der Webseite für den Download oder den Online-Kauf genannt werden und regelmäßig vertraglichen Verbesserungen unterliegen können.

„Dokumentation“ bezieht sich auf alle Dokumente, die Sie beim Erwerb einer Vollversion oder Testversion der Software erhalten und die eine Beschreibung der Software und ihrer Funktionen enthalten. Diese Dokumentation kann in gedruckter Form, „online“ oder elektronisch geliefert werden.

Mit „DxO-Gruppe“ oder „DxO“ beziehen sich auf das Unternehmen DxO Labs SAS sowie seine direkten und indirekten Tochtergesellschaften. DxO Labs SAS ist eine nach französischem Recht registrierte Gesellschaft, die unter der Nummer 444 777 577 im Handelsregister eingetragen ist, mit der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR64444777577 operiert, ihren Hauptsitz in 3 Rue Nationale, 92100 Boulogne, Frankreich, hat und unter der Telefonnummer +33 1 55 20 55 99 erreichbar ist.

Mit „DxO-Software“ ist die Software gemeint, deren Eigentümer zur DxO-Gruppe gehört.

Mit „Funktionen“ bezeichnet jede neue oder optionale Funktionalität der Software, die während der Ausführung des Vertrages gegen Zahlung eines zusätzlichen Preises angeboten wird. Mit der Zahlung des Preises wird die Funktion als vollwertiger Bestandteil der Software betrachtet.

Mit „Mangel „ ist das materielle und reproduzierbare kritische Versagen der Software gemeint, wesentlich gemäß der mitgelieferten Dokumentation zu funktionieren.

Mit „Rechnung“ sind die von Ihrem Händler oder im Falle eines Online-Kaufs von DxO ausgestellten Rechnungen gemeint.

Mit „Lizenz“ ist die Lizenz gemeint, die wir Ihnen einräumen, um die Software und die Dokumentation gemäß den in diesem Vertrag formulierten Bedingungen nutzen zu können.

Mit „Lizenzierten Kopien“ ist die jeweils in der Rechnung oder auf Ihrem Benutzerkonto aufgeführte Anzahl der lizenzierten Kopien der Software und der Dokumentation gemeint.

Mit „fotografischer Ausrüstung“ sind das Kameragehäuse und das Objektiv gemeint, die den von Ihnen bestellten Software-Modules entsprechen.

Mit „Preis“ bezeichnet den Preis, den Sie im Austausch für das Recht zur Nutzung einer DxO-Software gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung zahlen.

Als „Servicezeiten“ werden im die auf der DxO-Webseite angegebenen Zeiten bezeichnet, zu denen wir Ihnen den auf unserer Webseite beschriebenen Support bei der Nutzung der Software anbieten können.

„Standort“ bezieht sich auf den von Ihnen beim Anlegen Ihres Benutzerkontos angegebenen Standort, an den die Software geliefert und an dem diese verwendet wird und der gegebenenfalls auch auf der Rechnung aufgeführt wird.

Mit „Software“ ist die Ihnen per Download in Form eines Zielcodes zur Verfügung gestellte Software gemeint, einschließlich jedweder der gemäß Abschnitt 2.1(b) lizenzierten Kopien.

Mit „Software-Support“ sind Dienstleistungen der Diagnose und Reparatur gemeint, die wir auf die Anzeige von Mängeln hin während der Servicezeiten durchführen.

Mit „Drittsoftware“ ist jegliches Computerprogramm gemeint, dessen Eigentümer nicht zur DxO-Gruppe gehörende Dritte sind und das Ihnen von uns als Teil der Software verfügbar gemacht wird. Sofern sie nicht ausdrücklich von diesem Lizenzvertrag ausgeschlossen wurde, gilt die Drittsoftware als Teil der Software. Sämtliche Programme, die im Eigentum von Dritten stehen und als Teil der Software verfügbar gemacht werden, können von DxO jederzeit zurückgezogen werden. Aus Sicherheitsgründen integriert DxO DRM-Komponenten („Digital Rights Management“) in die Software.

Vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist der „Garantiezeitraum“ für die Vollversion der Software auf 90 Tage ab Lieferdatum beschränkt.

Mit „Vollversion“ ist die Softwareversion gemeint, die online oder bei einem Händler gegen Zahlung der Lizenzgebühr erworben wurde.

Mit „Testversion“ ist die Softwareversion gemeint, die in der Regel über dieselben Funktionen wie eine Vollversion verfügt, jedoch Nutzungsbeschränkungen unterliegt, beispielsweise hinsichtlich der Nutzungsdauer (die „Beschränkungen“).

Mit „Webseite“ bezeichnet die Website mit DxO-Produkten: https://www.dxo.com/de/ und https://nikcollection.dxo.com/de/ sowie andere Abschnitte von https://www.dxo.com/de/.

2       LIZENZEINRÄUMUNG

2.1       Vorausgesetzt, dass (i) DxO die vollständige Zahlung des in der Rechnung aufgeführten Betrages für Vollversionen erhält bzw. dass (ii) die beim Download von Testversionen angegebenen Fristen eingehalten werden, räumen wir Ihnen eine nicht exklusive und nicht übertragbare Einzelnutzerlizenz ein für:

(a)        die Nutzung einer Kopie der Software und der Dokumentation in der entweder in der Rechnung aufgeführten oder beim Download angegebenen Version und an dem in der Rechnung aufgeführten oder beim Download angegebenen Arbeitsplatz ausschließlich für Ihren persönlichen Bedarf;

(b)        pro Lizenz die Anfertigung maximal einer vollständigen Kopie der Software und der Dokumentation als Sicherungskopie und  für Archivierungszwecke, vorausgesetzt, dass diese Kopie der Software gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags verwendet wird;

(c)        die Anfertigung einer zweiten Kopie der Software für Ihren tragbaren Computer, vorausgesetzt, dass (i) der Gebrauch dieser Kopie nicht gleichzeitig an dem für die Software bestimmten Arbeitsplatz stattfindet und (ii) diese Kopie gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verwendet wird.

Unabhängig davon ist es Ihnen gestattet, im Falle der Übertragung der Fotografischen Ausrüstungen auf Dritte die Nutzerlizenz auf dieselbe Person zu übertragen, welcher Sie die Fotografischen Ausrüstungen übertragen haben, vorausgesetzt dass Sie in die auf unserer Webseite beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DxO einwilligen.

2.2       Außer den in Abschnitt 2.1 aufgeführten beschränkten Rechten wird Ihnen keinerlei Recht an der Software eingeräumt und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie

(a)        die Software und die Dokumentation weder vollständig noch teilweise Dritten zur Verfügung  stellen oder weiter vermarkten werden, weder durch Übertragung, Unterlizenz noch auf irgendeine andere Weise;

(b)        die Software oder die Dokumentation weder vollständig noch teilweise kopieren, anpassen, zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder ändern werden, sofern dies nicht gesetzlich oder gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages gestattet ist;

(c)        die Software nicht nutzen werden, um ein Büro zu betreiben, in dem Time-sharing oder Outsourcing praktiziert oder Vermietungs- oder Dienstleistungen betrieben werden, noch in einer anderen Weise, die Dritten die Nutzung oder den Zugang zu der Software ermöglicht;

(d)        keinerlei in der Software oder ihren Kopien enthaltene Titel, Marken, Copyrights oder Hinweise auf Eigentumsrechte oder beschränkte Rechte verbergen oder entfernen werden.

2.3       Möglicherweise haben Sie sich dafür entschieden, eine Kopie der Software auf einem Speichermedium (Sicherheitskopie) anzufordern, nachdem Sie das Produkt heruntergeladen haben. Unabhängig von der Anzahl der Speichermedien, die Sie erhalten haben, ist es Ihnen nicht gestattet, die Software gleichzeitig auf einer größeren Anzahl von Computern zu nutzen, als in Abschnitt 2.1 (c) angegeben.

2.4       Diese Software ist als Einzelprodukt lizenziert, unabhängig von der Anzahl von Modules, aus denen es zusammengesetzt ist. Sie erklären sich damit einverstanden, diese Modules in keinem Fall und für keinerlei Zweck zu trennen.

2.5       Für die Nutzung der Software, insbesondere für die Installation, ist ein Internetzugang erforderlich.

2.6       Um die Software und insbesondere ihre Sicherheit zu verbessern und die relevantesten Funktionen anzubieten, muss DxO möglicherweise Daten von Ihrem Computer oder Daten in Bezug auf Ihre eigene Nutzung der Software erfassen. Diese Daten werden nur an DxO oder einen DxO-Subunternehmer zum Zwecke der Verbesserung der Software und der Anpassung des Funktionsangebots in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung übermittelt. Die Erfassung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 14 der Vereinbarung.

3       SOFTWARE-SUPPORT UND UPGRADE

DxO kann während seiner Öffnungszeiten für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Liefertermin Software-Support leisten, sofern die auf der Website beschriebenen Regeln eingehalten werden.

Falls DxO Ihnen eine neue Softwareversion zur Verfügung stellt, müssen Sie im Besitz der Lizenz der von DxO für das Upgrade als erforderlich benannten Softwareversion sein, um die neue Softwareversion nutzen zu können. Eine als Upgrade gekennzeichnete Software ersetzt und/oder ergänzt die Software, auf deren Basis Ihnen das Upgrade genehmigt worden ist.

Ohne den Kaufbeleg für die Software-Lizenz stehen Ihnen weder der Software-Support noch die von DxO angebotenen Upgrades zur Verfügung.

Das technische Support-Team kann über das Menü auf der Website www.dxo.com, über den Link https://support.dxo.com/hc/de/requests/new kontaktiert werden.

4       PREIS UND ZAHLUNG

4.1       Für die Vollversion zahlen Sie den auf der Rechnung angegebenen Betrag, einschließlich – sofern Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden sollten – jeglicher angemessener Kosten, die DxO durch die Lieferung der Software entstehen, wie z. B. Buchungs-, Versand- und Versicherungskosten, in der tatsächlich entstandenen Höhe.

4.2       Sie sind verpflichtet, jeglichen Betrag, den Sie uns im Rahmen dieses Lizenzvertrages schulden, in voller Höhe, ohne jegliches Recht auf Gegenforderung oder Minderung, zu bezahlen. Im Falle zu erhebender Steuern auf einen von uns im Rahmen dieses Lizenzvertrages in Rechnung gestellten Betrag haben Sie uns den Betrag zu zahlen, der notwendig ist, damit der nach Abzug der Steuern verbleibende Nettobetrag mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmt.

4.3       Sie sind dafür verantwortlich, jedwede durch den Erwerb der Software oder durch diesen Lizenzvertrag oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag außer der Einkommenssteuer anfallenden Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwert- oder sonstige Steuern zu zahlen. Insbesondere bestätigen Sie, dass Sie beim Download Ihre tatsächliche Identität und Ihr tatsächliches Land angegeben haben. Sollten wir diese Steuern für Sie bezahlen müssen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie uns den gezahlten Betrag erstatten.

4.4       Falls Sie irgendeinen im Rahmen dieses Lizenzvertrages geschuldeten Betrag nicht in voller Höhe zahlen oder die Zahlung verweigern, so sind Sie verpflichtet, uns auf den geschuldeten Betrag Zinsen in Höhe der in Frankreich gültigen gesetzlichen Zinssätze zu zahlen; diese Zinsen laufen täglich ab dem Tag der abgelaufenen Zahlungsfrist bis zur eingegangenen Zahlung, und Ihr Recht auf die Softwarelizenz wird bis zur eingegangenen Zahlung unterbunden.

5       EIGENTUMSRECHTE, TITEL UND VERLUSTGEFAHR

Sie erkennen an und stimmen zu, dass das Copyright, die gewerblichen Schutzrechte, die Schutzrechte an der Marke, an den in der Software und in der Dokumentation enthaltenen Bildern einschließlich Fotografien und an den Texten und sämtliche sonstigen Eigentumsrechte jeglicher Art bei der DxO-Gruppe oder bei den Eigentümern der Drittsoftware liegen, und dass nichts in diesem Lizenzvertrag im Sinne der Übertragung irgendeines Teils dieser Rechte auf Sie oder auf irgendwelche Dritte gedeutet werden kann.

DxO Labs ist Eigentümer von Patenten, die DxO Software-Produkte schützen. Patentlisten gibt es unter www.dxo.com/de/company/legal

6       GEWÄHRLEISTUNG

6.1       Wir gewährleisten Ihnen gegenüber, dass

(a) wir zur Erfüllung der gemäß diesem Lizenzvertrag anfallenden Verpflichtungen berechtigt sind, insbesondere dass wir zur Einräumung der Lizenz berechtigt sind und

(b) dass die Software während des Garantiezeitraumes wesentlich gemäß der Dokumentation funktionieren wird. Wir gewährleisten nicht, dass die Software Ihren persönlichen Anforderungen entspricht. Darum sind Sie dafür verantwortlich, Ihren Bedarf zu analysieren und einzuschätzen, ob die Software Ihren Anforderungen entspricht.

6.2       DxO behält sich ausdrücklich das Recht vor, alle Mängel oder Programmfehler der Software zu beheben, wobei sich die Gewährleistung auf die aktuelle Softwareversion bezieht, die auf der DxO-Webseite zum Download bereitsteht.

6.3       Falls Sie uns während des Garantiezeitraums Mängel anzeigen, werden wir während der Servicezeiten und kostenlos alle angemessenen Schritte unternehmen, um diese Mängel zu korrigieren, mit Ausnahme von Mängeln, die verursacht wurden durch:

(a)        die nicht der Dokumentation gemäße Nutzung der Software; oder

(b)        Ihre Fahrlässigkeit oder

(c)        Unfall, Missbrauch, nicht genehmigte Änderung, Stromausfall oder ungeeignete Systemumgebung.

6.4       Obwohl DxO nicht dazu verpflichtet ist, Mängel zu beheben, die (i) während des Garantiezeitraumes oder (ii) durch eine der in Abschnitt 6.3. (a) , (b) und (c) beschriebenen Ursachen entstanden sind, wird DxO sich im Rahmen des kommerziell Machbaren darum bemühen. Diese Bemühungen gelten als zusätzliche Dienstleistung und werden Ihnen gemäß den auf der Webseite beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DxO in Rechnung gestellt.

6.5       Falls DxO während des Garantiezeitraumes nicht in der Lage ist, einen Mangel zu beheben, (i) der die Nutzung der Software verhindert, (ii) der uns angezeigt worden ist und (iii) zu dessen Behebung DxO gemäß Abschnitt 6.1 verpflichtet ist, beschränkt sich die Haftung von DxO für diesen Mangel oder sein wiederholtes Auftreten auf eine Erstattung des Kaufpreises für die Software; in diesem Falle sind Sie verpflichtet, bei Erhalt der entsprechenden Kaufpreiserstattung die Software an uns zurückzuschicken.

6.6       DIE GEWÄHRLEISTUNGEN IN DIESEM LIZENZVERTRAG SIND EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNGEN. DxO GIBT AUSSCHLIESSLICH DIE IN DIESEM LIZENZVERTRAG GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNG IST AUSSCHLIESSLICH UND GILT ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER VERMARKTUNGSFÄHIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.  WIR GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNTERBRECHUNGS- UND FEHLERFREI IST, ODER DASS SÄMTLICHE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN MÄNGEL BEHEBBAR SIND.

7       IHRE VERPFLICHTUNGEN

7.1       Während des Garantiezeitraumes werden Sie mit DxO zusammen arbeiten und DxO nach Kräften unterstützen, damit wir unsere in diesem Lizenzvertrag eingegangenen Verpflichtungen erfüllen können.

7.2       Sie werden:

(a)        uns Mängel unverzüglich anzeigen;

(b)        uns für die Mängeldiagnose ausreichende Information zur Verfügung stellen;

(c)        uns erlauben, die nach unserem Ermessen für die Mängelbehebung notwendigen Schritte zu unternehmen.

8       HAFTUNG

8.1       Gemäß den Abschnitten 10.2, 10.3 und 10.4 erklären wir uns einverstanden, Ihnen für Schäden Ersatz zu leisten, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

(a)        jegliche falsche Darstellung oder unterbliebene Erklärung oder Verfälschung dieses Lizenzvertrages oder der darin enthaltenen Erklärungen und Gewährleistung durch uns; oder

(b)        jegliche Verletzung einer unserer in diesem Lizenzvertrag eingegangenen Verpflichtungen.

8.2       Gemäß den Abschnitten 10.3 und 10.4 stimmen Sie zu, uns für Schäden Ersatz zu leisten, die uns entstehen durch:

(a)        jegliche falsche Darstellung oder unterbliebene Erklärung oder Verfälschung des Lizenzvertrages oder der darin gegebenen Erklärungen und Gewährleistung durch Sie; oder

(b)        jegliche Verletzung Ihrer in diesem Lizenzvertrag eingegangenen Verpflichtungen; oder

(c)        Forderungen, die durch Dritte aufgrund der Nutzung der Software durch Sie gegen uns geltend gemacht werden, sofern diese Forderungen nicht von uns durch grobe Fahrlässigkeit oder unangemessenes willentliches Fehlverhalten verursacht worden sind.

9       SCHADENSERSATZ FÜR DIE VERLETZUNG DER RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM

9.1       Unabhängig von Abschnitt 9.2 erklären wir uns einverstanden, Ihnen Schadensersatz zu leisten für Schäden, die Ihnen aufgrund von Forderungen durch Dritte entstanden sind, die die Verletzung eines Copyrights, eines gewerblichen Schutzrechtes, eines Handelsgeheimnisses, eines Schutzrechts an einer Marke oder eines anderen Rechts an ihrem geistigen Eigentum durch die Nutzung oder den Besitz einer Vollversion der DxO-Software (und der Drittsoftware, sofern der Eigentümer der Drittsoftware sich einverstanden erklärt hat, uns zu entschädigen) behaupten, vorausgesetzt dass:

(a)        uns die Forderung unverzüglich angezeigt wird;

(b)        Sie uns oder, falls zutreffend, dem Eigentümer der Drittsoftware die Behandlung der Forderung vollständig überlassen und Sie entweder auf unsere Kosten oder auf Kosten des Eigentümers der Drittsoftware nach Kräften mit uns oder dem Eigentümer der Drittsoftware im Rahmen des Umgangs mit diesen Forderungen zusammen arbeiten;

(c)        Sie uns gegenüber keinen wie auch immer gearteten Nachteil infolge der Art und Weise, in der wir oder der Eigentümer der Drittsoftware mit der Forderung umgehen, geltend machen; und

(d)        die Forderung nicht auf der Nutzung der Software unter einer der folgenden Bedingungen beruht:

(i)     Nutzung in einer Weise, die gemäß dieses Lizenzvertrages nicht genehmigt ist;

(ii)    die nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Software; oder

(iii)   die nicht der Dokumentation gemäße Nutzung der Software;

(e)        Wir sind nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen für sich aus einem der folgenden Gründe ergebenden Forderungen über die tatsächliche oder behauptete Verletzung von Rechten:

(i)     die Nutzung einer überholten Version der Software, wenn die Verletzung der Rechte durch die Nutzung der Ihnen von uns zur Verfügung gestellten aktuellen Version der Software hätte vermieden werden können;

(ii)    die Nutzung einer veränderten Version der Software; und

9.2       Wenn aufgrund einer Klage ein rechtskräftiger gerichtlicher Beschluss gegen die Nutzung dieser Software oder einer ihrer Komponenten erwirkt wird, der uns verpflichtet, Sie gemäß Abschnitt 9.1 zu entschädigen, und vorausgesetzt, dass Sie die Bestimmungen der Abschnitte 9.1 (a) bis (e) vollständig eingehalten haben, werden wir nach unserem Ermessen und auf unsere Kosten entweder:

(a)        Ihnen das Recht zu einer weiteren Nutzung der Software verschaffen;

(b)        die Software oder einen Teil der Software so bearbeiten oder ergänzen, dass keine Schutzrechtsverletzungen mehr zu befürchten sind;

(c)        die Software durch eine andere Software ersetzen, die ähnliche Funktionen bietet, vorausgesetzt, dass der Ersatz wesentlich mit der Dokumentation übereinstimmt; oder

(d)        wenn keine der in den Absätzen (a), (b) und (c) beschriebenen Entschädigungen möglich ist, die Lizenz beenden und Ihnen einen Betrag auszahlen, der mit dem Kaufpreis für die das Schutzrecht verletzende Software abzüglich der linearen Abschreibung von 50% je 12 Monate, oder dem Prozentsatz, der dem Anteil einer 12-Monats-Periode entspricht, gerechnet ab Lieferdatum bis zum Datum der Beendigung der Lizenz. Im Falle der unter Absatz (d) beschriebenen Entschädigung gelten die Regelungen in Abschnitt 9.4 über die Rücksendung der Software (und der dazu gehörigen Dokumentation).

9.3       Wir haben keinerlei Verpflichtung, Sie gemäß Abschnitt 9.1 zu entschädigen,

(a)        wenn Sie mit der von uns im Rahmen von Abschnitt 9.2 gewählten Entschädigung nicht einverstanden sind oder

(b)        wenn Sie nur eine Testversion der Software besitzten.

             In dem im vorstehenden Absatz 9.3 (b) genannten Fall besteht für Sie lediglich die Möglichkeit, die Software nicht mehr zu benutzen.

9.4       Sie erklären sich damit einverstanden, uns zu entschädigen für einen Verlust oder Schaden, der uns durch  Klage von Dritten gegen die angebliche Verletzung eines Copyrights, gewerblichen Schutzrechts, Handelsgeheimnisses, des Schutzrechts an einer Marke oder eines anderen Rechts an geistigem Eigentum entstehen kann, wenn die Schutzrechtsverletzung auf der Nutzung der Software in gemäß diesem Lizenzvertrag nicht gestatteter Weise beruht.

10     HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1     WIR HAFTEN AUSSCHLIESSLICH FÜR:

(a)        TOD ODER PERSONENSCHADEN, DER DURCH UNSERE FAHRLÄSSIGKEIT VERURSACHT WORDEN IST;

(b)        EINEN ANDEREN DIREKTEN VERLUST ODER SCHADEN, DER DURCH UNSERE GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER UNANGEMESSENES WILLENTLICHES FEHLVERHALTEN ENTSTANDEN IST.

10.2     IN KEINEM FALL ÜBERSCHREITET UNSERE HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER GEMÄSS DIESEM LIZENZVERTRAG DEN VON IHNEN TATSÄCHLICH GEZAHLTEN KAUFPREIS BIS ZU DEM TAG, AN DEM DIE RECHTSVERLETZUNG AUFGETRETEN IST, DIE DEN ANLASS FÜR DIE KLAGE BILDET.

10.3     KEINE DER BEIDEN PARTEIEN HAFTET GEMÄSS DEN IN DIESEM LIZENZVERTRAG VEREINBARTEN VERPFLICHTUNGEN ODER IN ANDERER WEISE FÜR FOLGERECHTE, AKZESSORISCHE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER STRAFBARE SCHÄDEN; INSBESONDERE NICHT BEI VERLUST ODER SCHADEN VON DATEN, GESCHÄFTLICHEN VERLUST ODER NICHT ERZIELTEN GEWINNEN.

10.4     Keine der beiden Parteien haftet für durch höhere Gewalt verursachten Verlust oder Versagen bei der Erfüllung der in diesem Lizenzvertrag vereinbarten Verpflichtungen. Sollten diese Gründe länger als sechs Monate andauern, so ist jede der Parteien berechtigt, den Lizenzvertrag mit sofortiger Wirkung durch Benachrichtigung der anderen Partei zu kündigen.

11     DAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

11.1     Die Lizenz ist gültig während der Dauer des Copyrights, sofern sie nicht gemäß Abschnitt 9.2 (d) oder 11.3 beendet wird.

11.2     Die Lizenz für die Testversion unterliegt insbesondere hinsichtlich der Nutzungsdauer Beschränkungen, die auf unserer Webseite angegeben sind. Sollten Sie Ihre Testversion nicht vor Ablauf dieser Beschränkungen in eine Vollversion umgewandelt haben, so erlischt dieser Vertrag automatisch.

11.3     Jede Partei ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag automatisch und innerhalb der in den folgenden Absätzen beschriebenen Fristen zu kündigen, wenn die andere Partei:

(a)        diesen Lizenzvertrag in nicht behebbarer Weise wesentlich verletzt: unverzüglich nachdem die Verletzung angezeigt worden ist;

(b)        diesen Lizenzvertrag in irgend einer anderen Weise wesentlich verletzt und die Verletzung behoben werden kann: 30 Tage nach Anzeige der Verletzung, falls die Verletzung nicht behoben worden ist;

(c)        wegen Insolvenz auf einen ihrer Gläubiger übertragen, durch rechtskräftigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst oder abgewickelt wird oder in das Eigentum eines Dritten übergeht, wenn ein Konkursverwalter oder ein Vermögensverwalter mit der Verwaltung ihres Vermögens beauftragt werden oder wenn ein Insolvenzverfahren gegen sie eröffnet wird: unverzüglich nach Anzeige an die jeweils andere Partei, und zwar vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

11.4     Mit der Kündigung dieses Lizenzvertrages sind Sie verpflichtet, sofort auf die Nutzung der Software und der Dokumentation zu verzichten und uns diese unverzüglich zurückzusenden oder auf unsere Anweisung sämtliche Kopien der Software und der Dokumentation zu vernichten. Sie sind verpflichtet, sämtliche auf den Computern des Standortes gespeicherten Kopien der Software zu löschen. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der tatsächlichen Kündigung eine schriftliche Erklärung abzugeben darüber, dass Sie sämtliche Kopien der Software und der Dokumentation unseren Anweisungen gemäß zurückgesendet, gelöscht oder vernichtet haben. Tun Sie dies nicht, so können wir unser Recht geltend machen, die Software und die Dokumentation wieder in Besitz zu nehmen.

12     ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

12.1     Bestimmte Teile der Software können den gesetzlichen Exportbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft, der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer Länder für Hightech-Waren unterliegen. Sie gewährleisten, dass Sie keinerlei Beschränkung bezüglich der Lieferung der Software unterliegen, und Sie stimmen zu, dass Sie die in Ihrem Land geltenden Exportbestimmungen erfüllen werden.

12.2     Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamten und ausschließlichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns hinsichtlich der Lizenz und der Nutzung der Software dar und ersetzt alle früheren zwischen uns bestehenden mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen und sonstige Verträge hinsichtlich des Vertragsgegenstandes.

12.3     Wenn ein nicht grundsätzlicher Teil dieses Vertrages sich als nichtig oder nicht durchsetzbar erweist, wird dadurch die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.

12.4     Wenn eine der Parteien ein durch diesen Lizenzvertrages gewährtes Recht oder eine Entschädigung verspätet einfordert oder nicht einfordert, so gilt dies als Verzicht auf das betreffende Recht oder die Entschädigung.

12.5     Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem französischen Recht. Für jedwede Streitigkeit, die sich aus diesem Lizenzvertrag oder im Zusammenhang mit diesem ergibt, liegt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit bei den sachlich zuständigen Pariser Gerichten.

12.6     Die Abschnitte 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11.4 und 12.5 bleiben über die Beendigung dieses Vertrages, aus welchem Grund auch immer, hinaus gültig.

12.7     In diesem Lizenzvertrag:

(a)        bedeutet jeglicher Bezug auf eine Anzeige die schriftliche Anzeige;

(b)        dienen Überschriften nur der besseren Übersichtlichkeit und berühren nicht die Deutung des Lizenzvertrages; und

(c)        implizieren Wörter im Singular den Plural und umgekehrt.

13     VERANTWORTUNG FÜR INHALTE, DIE AUF EXTERNEN WEBSEITEN VERÖFFENLICHT WERDEN

13.1     Sie sind allein verantwortlich für die Inhalte der übertragenen und hinterlegten Materialien auf einer beliebigen Website zum Online-Speichern oder -Teilen, die Dritten zur Verfügung gestellt werden – sowohl der Öffentlichkeit als auch Privatpersonen. In keinem Fall können wir in Bezug auf die Daten, die Sie übertragen haben, um sie online zu sichern oder zu teilen, in Haftung genommen werden.

13.2     Mit dieser Vereinbarung stimmen Sie zu, auf Websites zum Online-Speichern oder -Teilen ausschließlich legale Inhalte in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung zu posten. Insbesondre werden Sie es unterlassen, Inhalte zu veröffentlichen, die pornografisch oder gewalttätig sind, zum Rassenhass oder Selbstmord anstiften, Verbrechen provozieren, oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnen.

13.3     Sie müssen sicherstellen, dass alle Inhalte, die Sie auf Websites zum Online- Speichern oder -Teilen veröffentlichen, die allgemeinen Nutzungsbedingungen dieser jeweiligen Websites, denen Sie in vollem Umfang unterlegen, nicht verletzen.

14     PERSÖNLICHE DATEN

14.1     Um die Lizenz bereitstellen zu können, muss DxO einige persönliche Daten erfassen. Der Zweck dieser Erfassung ist:

  • Bereitstellen, Aktivieren und Deaktivieren einer Testversion der Software;
  • Bereitstellen, Aktivieren und Deaktivieren einer Software-Lizenz;
  • Ihnen den Zugang zu den Aktivierungsschlüsseln der Software per E-Mail oder über Ihr Kundenkonto zu ermöglichen;
  • die Software und insbesondere ihre Sicherheit zu verbessern;
  • die Installation von Updates und Upgrades zu ermöglichen;
  • technische Unterstützung bereitzustellen;
  • Gewährleistung der kommerziellen Werbung für die Software und des personalisierten Angebots von Funktionen.

Diese Datenverarbeitung wird von DxO in Ausführung der Vereinbarung durchgeführt.

14.2     Die Daten, die wahrscheinlich erfasst werden, sind die folgenden:

  • Daten in Bezug auf die Hardwarekonfiguration und das PC-/Mac-Betriebssystem Ihres Computers, insbesondere eine Computerkennungr;
  • Daten in Bezug auf die Version der Software, die Sie verwenden;
  • Daten, die sich auf Ihre Interaktionen mit der Software beziehen, wie z. B. das Anzeigen oder Verwenden von Werkzeugen;
  • Daten, die sich auf die Bildverarbeitung beziehen, die Sie mit der Software durchführen, wie z. B. die Anzahl der verarbeiteten Bilder, die auf die Bilder angewandte Verarbeitung und Leistungsmessungen;
  • die Kennung, die verwendet wird, um die Daten in Bezug auf die verschiedenen Lizenzen von DxO- und Nik-Produkten, die Sie nutzen, zu verknüpfen;
  • Fehlerberichte und Leistungsdaten;
  • Bilder, jedoch nur solche, die Sie dem technischen Support zum Zwecke der Lösung eines Vorfalls zur Verfügung stellen.

14.3     Ihre Daten werden von DxO-Mitarbeitern verwendet, die zu den oben genannten Zwecken auf sie zugreifen müssen. In keinem Fall werden sie verkauft, vermietet oder an Dritte weitergegeben.

14.4     Für die oben genannten Zwecke werden Ihre Daten über Drittlösungen erfasst und verarbeitet und können daher außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen werden. Im Rahmen dieser Übertragung werden Ihre Rechte und Interessen in Bezug auf Ihre Daten durch die Umsetzung der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission in den zwischen DxO und den Stellen, an die wir Ihre Daten übertragen, abgeschlossenen Vereinbarungen gewährleistet und geschützt. Sie können auf diese Klauseln zugreifen, indem Sie hier klicken:

14.5     DxO bewahrt Ihre Daten für die folgende Dauer auf:

Daten Dauer
Daten, die sich auf die von Ihnen verwendete Version der Software, die Hardwarekonfiguration und das PC-/Mac-Betriebssystem Ihres Computers beziehen, und insbesondere eine Computerkennung Lizenzdauer um zwei Jahre verlängert
Daten, die sich auf Ihre Interaktionen mit der Software beziehen, wie z. B. die Anzeige oder Verwendung von Werkzeugen, Daten, die sich auf die Bildverarbeitung beziehen, die Sie mit der Software durchführen Vier Jahre
Kennung zur Verknüpfung der Daten, die sich auf die verschiedenen Lizenzen von DxO- und Nik-Produkten beziehen, die Sie verwenden Vier Jahre
Fehlerberichte und Leistungsdaten Vier Jahre
Bilder, die dem technischen Support zur Lösung eines Vorfalls zur Verfügung gestellt werden Zeit, die zur Lösung des Vorfalls benötigt wird

Nach Ablauf der Frist kann DxO Ihre Daten in anonymisierter Form weiter aufbewahren.

14.6     DxO trifft angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen, um den Verlust, den Missbrauch oder die Veränderung Ihrer persönlichen Daten zu verhindern. DxO speichert die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten auf sicheren Systemen.

14.7     Sie haben das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, indem Sie sich an unseren Kundenservice unter https://support.dxo.com wenden. Sie haben auch das Recht, Richtlinien für die Verwendung Ihrer Daten nach Ihrem Ableben festzulegen, sowie das Recht, eine Beschwerde bei CNIL einzureichen. Wenn Sie sich entscheiden, die erforderlichen Daten nicht bereitzustellen, die es uns ermöglichen, Ihnen die Testversion und/oder die Lizenz anzubieten, können Sie die Software nicht nutzen.

Für den Streitfall gilt die französische Fassung des vorliegenden Vertrags.

Version vom 14. April 2021